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Zivildienst bei der Lebenshilfe Steiermark

Die Dauer des ordentlichen Zivildienstes beträgt neun Monate, die Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung von 3 Monaten wird angeboten.

 

Jährlich stehen ca. 150 freie Plätze in der gesamten Steiermark zur Verfügung.

 

Die Zuweisung zur Lebenshilfe Steiermark erfolgt mittels eines Zuweisungsbescheides durch die Zivildienstserviceagentur.

 

Kontakt für nähere Informationen

Andrea Lappi

Landesverband der Lebenshilfe Steiermark

Schießstattgasse 6

8010 Graz

 

Öffnungszeiten: Mo - Do: 08:00 - 15:00 Uhr

 

Tel.: +43 (0)316 812575-11

E-Mail: andrea.lappi@lebenshilfe-stmk.at

 

Zugang und Informationen zum Zivildienst

Links

 

Hörtipp: Wenn Zivildienst zur Berufung wird

Der ehemaliger Zivildiener und jetztige Mitarbeiter der Lebenshilfe Bad Vöslau, Christian Hofmann, über seine Berufsentscheidung. Hören Sie einen Auszug aus der Ö1 Sendung "Moment – Leben heute" zum Thema "Wenn Zivildienst zur Berufung wird" vom Dienstag, 05.01.2010,  oe1.ORF.at.

 

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