Zivildienst bei der Lebenshilfe Steiermark


Die Dauer des ordentlichen Zivildienstes beträgt neun Monate, die Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung von 3 Monaten wird angeboten.
Jährlich stehen ca. 150 freie Plätze in der gesamten Steiermark zur Verfügung.
Die Zuweisung zur Lebenshilfe Steiermark erfolgt mittels eines Zuweisungsbescheides durch die Zivildienstserviceagentur.
Kontakt für nähere Informationen
Andrea Lappi
Landesverband der Lebenshilfe Steiermark
Schießstattgasse 6
8010 Graz
Öffnungszeiten: Mo - Do: 08:00 - 15:00 Uhr
Tel.: +43 (0)316 812575-11
E-Mail: andrea.lappi@lebenshilfe-stmk.at
Zugang und Informationen zum Zivildienst
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Hörtipp: Wenn Zivildienst zur Berufung wird
Der ehemaliger Zivildiener und jetztige Mitarbeiter der Lebenshilfe Bad Vöslau, Christian Hofmann, über seine Berufsentscheidung. Hören Sie einen Auszug aus der Ö1 Sendung "Moment – Leben heute" zum Thema "Wenn Zivildienst zur Berufung wird" vom Dienstag, 05.01.2010, oe1.ORF.at.