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Lebenshilfe Steiermark - kostenlose Rechtsberatung

Durch das neue Behindertengesetz vom 1. Juli 2004 ergeben sich viele Verbesserungen, Chancen und Möglichkeiten - nicht immer kommen Betroffene zu ihrem Recht...

 

Die Lebenshilfe-Rechtsberatung bietet für Menschen mit Behinderung, deren Angehörige und Sachwalter in der ganzen Steiermark Unterstützung an:

  • Hilfe bei der Antragstellung auf Leistungen nach BHG
  • Hilfe im Verwaltungsverfahren
  • Überprüfung von Selbstbehalten
  • Beratung in Pflegegeldangelegenheiten
  • Beratung nach Bescheidzustellung
  • Hilfe in behinderungsspezifischen Rechtsfragen
  • Unterstützung von erfahrenen Rechtsanwälten

 

 

 

 

Der Leiter der Rechtsberatung - Dr. Wolfgang Sellitsch - steht Ihnen mit seinem kompetenten ExpertInnenteam in allen steirischen Bezirken zur Verfügung.

 

Den Informationsfolder der Rechtsberatung finden Sie hier.

 

Das Infoblatt zur Kostenzuschussverordnung finden Sie hier.

 

Das Infoblatt zum Lebensunterhalt finden Sie hier.

 

Das Infoblatt zu der  GIS- Gebührenbefreiung finden Sie hier.

 

Das Infoblatt zur Rezeptgebührenbefreiung finden Sie hier.

 

 

 

Stellenausschreibung der Lebenshilfe Rechtsberatung:

 

Nähere Informationen finden Sie hier