Spendenkonten


Mit Ihrer Spende unterstützen Sie Menschen mit Behinderung
in ihrem "Leben wie andere auch!"
Spendenkonto: 07.104.730
BLZ: 38.000
Raiffeisen-Landesbank Steiermark
IBAN: AT32 3800 0000 0710 4730
BIC: RZSTAT2G
Die „Lebenshilfe-Rechtsberatung“ bietet Menschen mit Behinderung, deren Angehörigen und SachwalterInnen steiermarkweit professionelle Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Spendenkonto: 1-07.104.730
BLZ: 38.000
Raiffeisen-Landesbank Steiermark
IBAN: AT32 3800 0001 0710 4730
BIC: RZSTAT2G
Herzlichen Dank!
Informationen zur Spendenabsetzbarkeit
Ab dem 1.1.2009 können Privatpersonen Ihre Geldspenden im Zuge ihrer Arbeitnehmerveranlagung als Sonderausgabe steuerlich absetzen. Das gilt für Spenden an mildtätige Organisationen. Mildtätig sind Organisationen dann, wenn sie hilfsbedürftige Personen unterstützen. Alle Spenden an Organisationen, die ab 31. Juli 2009 auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) veröffentlicht werden, können rückwirkend ab 1.1.2009 abgesetzt werden.
Der Landesverband der Lebenshilfe Steiermark ist seit 1. August 2009 auf der
Liste der begünstigen Spendenempfänger
des BMF unter der Registrierungsnummer SO 1326 angeführt.
Die SpenderInnen können maximal 10 % ihres Vorjahreseinkommens absetzen. Für die Absetzbarkeit brauchen SpenderInnen einen Spendenbeleg mit dem Namen der Organisation, ihrem Namen und des Spendenbetrages. Die Belege sind sieben Jahre lang aufzubewahren.
Unternehmen können Geld- und Sachspenden bis zu 10 % des Vorjahresgewinnes aus dem Betriebsvermögen im Rahmen der Gewinnermittlung als Betriebsausgabe absetzen.