Lebenshilfe Steiermark
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5. Mai Tag der Inklusion

Lebenshilfe erstellt erstmals Inklusions-Leitfaden für Gemeinden

Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai treten Menschen mit Behinderungen für ihr Recht auf Teilhabe und Inklusion ein. Das Recht auf ein „Selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft“ ist im Artikel 19, der bereits 2008 ratifizierten Behindertenrechts-Konvention, verbrieft.

Inklusives Wohnen und ein selbstbestimmtes Leben können aber nur dann stattfinden, wenn auch die Lebensfelder barrierefrei sind.

Mit dem neuen Leitfaden unterstützt die Lebenshilfe Bürgermeister*innen, eigene Aktionspläne zur Umsetzung des Menschenrechts auf Wohnen und auf ein Leben in der Gemeinschaft zu entwickeln.

Die Vision der Lebenshilfe ist, dass alle Menschen in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit anerkannt und wertgeschätzt zusammenleben können.

  • Menschen mit Behinderungen wohnen und leben mitten in der Gemeinschaft – von Anfang an.
  • Kinder mit und ohne Behinderungen besuchen die gleichen Kindergärten und Schulen in ihrer Nachbarschaft.
  • Ausbildung und Beruf finden gemeinsam in inklusiven Betrieben statt.
  • In der Freizeit haben alle die Möglichkeit, in Sportvereinen, Theater- oder Musikgruppen nach ihrer Wahl mitmachen zu können.

Das ist Inklusion.   

Mehr zum Thema Inklusion in den Gemeinden finden Sie unter: » https://lebenshilfe.at/inklusion/themen/selbstbestimmt-wohnen/

Leitfaden und Erklärung in leichter Sprache: